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ABB AO801 3BSE020514R1 Analogleistung 8 ch

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xProdukt-ID | 3BSE020514R1 | Herkunft des Erzeugnisses | Schweden |
---|---|---|---|
Qualität | 100% neu und Ursprung | Angebotsbedingungen | AO801 |
Brand name | ABB | Zahlung | T/T |
Hervorheben | AO801 3BSE020514R1 Analog-Ausgang,3BSE020514R1 ABB-Modul |
ErzeugnisABB AO801 3BSE020514R1 Analogleistung 8 ch
Das AO801 Analog Output Modul verfügt über 8 einpolare analoge Ausgangskanäle.Eine geringe interne Stromversorgung setzt das Modul in den INIT-Zustand (kein Signal vom Modul).
Merkmale und Vorteile
- 8 Kanäle mit 0...20 mA, 4...20 mA Ausgang
- OSP setzt bei Fehlererkennung die Ausgänge auf einen vorgegebenen Zustand
- Analog-Ausgang ist ein Kurzschluss, der auf ZP oder +24 V gesichert ist.
- Prozess- und Stromanschluss über abnehmbare Steckverbinder
Empfohlene Produkte:
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungskosten. |
AO801 3BSE020514R1 |
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse. |
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Der Wert der Verbrennungsmenge wird in der Tabelle 1 angegeben. |
TK811V015 3BSC950107R1 |
AO810V2 3BSE038415R1 |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu berücksichtigen. |
Einheit für die Bereitstellung von Dienstleistungen für die Beförderung von Personen |
TK801V006 3BSC950089R2 |
Die in Absatz 1 genannten Angaben werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführt. |
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde erfolgen. |
TK801V012 3BSC950089R3 |
Die Daten sind in der Tabelle 1 aufgeführt. |
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführten Daten sind in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Produktion von Kraftfahrzeugen, die mit einem Fahrzeug ausgestattet sind. |
Die Zulassung ist nur möglich, wenn die Zulassungsbedingungen erfüllt sind. |
Der Wert der Verbrennungsmenge ist zu messen. |
Die in Absatz 1 genannten Daten werden in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates [3] erfasst. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Fahrzeuge. |
Die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 aufgeführte Methode wird angewendet. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassungsdauer. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Zulassung. |
AO801-eA 3BSE020514R2 |
Dies gilt auch für die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 aufgeführten Erzeugnisse. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Verwendung in Kraftfahrzeugen. |
Dies gilt auch für die Zulassung von Fahrzeugen, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Mitgliedstaat in dem Mitgliedstaat in Betrieb sind, in dem sie in Betrieb sind. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der in Absatz 1 genannten Leistungen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Produkte. |
Die in Absatz 1 Buchstabe b genannten Anforderungen gelten nicht für die Berechnung der Verbrennungsmengen. |
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten nicht für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge. |
Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Angaben sind zu beachten, sofern sie in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 enthalten sind. |
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